Impressum
„KG Kölsche Engel vun Riehl“ e. V.
Stammheimer Straße 123
50735 Köln
Satzung des Karnevalsvereins „KG Kölsche Engel vun Riehl“ e. V.
Satzungsänderung 16.03.2026
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Karnevalsverein „KG Kölsche Engel vun Riehl“.
Er hat seinen Sitz in 50735 Köln Stammheimer Str 123
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des karnevalistischen Brauchtums.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Durchführung von Karnevals- und Brauchtumsveranstaltungen
Förderung von Tanz-, Musik- und Gardetätigkeiten
Jugendarbeit im karnevalistischen Bereich
Öffentlichkeitsarbeit zur Erhaltung des Karnevalsbrauchtums
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austritt
Ausschluss
Tod
Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende zu erklären.
Ein Ausschluss kann bei vereinsschädigendem Verhalten durch Vorstandsbeschluss erfolgen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Höhe und Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
§ 8 Vorstand
Der Vorstand wird von den Gründungsmitglieder gewählt.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
dem/der 1. Vorsitzenden
dem/der 2. Vorsitzenden
dem/der Schatzmeister/in
dem/der Schriftführer/in
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt 2 Jahre.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 10 Beschlussfassung
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen.
§ 11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an das Kinderkrankenhaus Amsterdamerstr 59 50735 Köln, der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am __________ beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.